Bei Feuerausbruch in einem Bauwerk muß in allen Stockwerken und Bauabschnitten ausreichend Löschwasser verfügbar sein. So schreibt es die örtliche Baubehörde vor. Sie entscheidet auch, welche Löschwasserversorgung notwendig ist.
Bei der Entscheidung sind außer den lokalen Brandschutzvorschriften auch die Ländererlasse zu beachten.
Die Genehmigung zur Installation der Anlage erteilt das zuständige Wasserversorgungsunternehmen, auch WVU genannt. Es prüft die Berechnungen und Konstruktionspläne, sowie die den Brandschutz betreffenden baurechtlichen Vorschriften.
Die Löschwasser– und Trinkwasserleitungen eines Grundstücks sollen durch eine gemeinsame Anschlussleitung versorgt werden. Bei dieser Anschlussart spricht man von einem Verbundsystem. Selbstverständlich muss dann das Löschwasser auch Trinkwasserqualität haben.
Diese gemeinsame Anschlussleitung, die ins Gebäude führt, ist so zu bemessen, dass die Trinkwasserentnahme zu keiner Zeit den Brandschutz gefährdet. Das kann dazu führen, dass bei größeren Bauvorhaben mehrere Einspeisungen notwendig sind. Dann muss jede Anschlussleitung, die ins Gebäude führt, mit einem Zähler und einem Rückflussverhinderer ausgerüstet sein.
Wichtig ist bei Verbundanlagen die ständige Erneuerung des Wassers um Trinkqualität dauerhaft zu gewährleisten. Lässt sich das nicht verwirklichen, muss eine Spülmöglichkeit eingebaut sein.
Dabei muss das 3-fache des Wasservolumens von der Zuleitung zur Feuerlöschanlage einmal wöchentlich entwässert werden (Automatische Spülung).
- Planung und Dimensionierung der nötigen Löschwasserleitungen zur ausreichenden Versorgung aller Stockwerke und Brandabschnitte im Brandfall
- Berücksichtigung aller greifenden Brandschutzvorschriften und Erlasse
- Planung, Koordination und Betreuung inkl. Abnahme durch die entsprechenden Prüfbehörden
Für die Löschwasserversorgung in Gebäuden kommen drei unterschiedlich betriebene Leitungsausführungen zur Anwendung:
- Anlagen mit nassen Steigleitungen, die ständig unter Druck stehen und immer betriebsbereit sind. Sie dienen in erster Linie zur Selbsthilfe bei der Brandbekämpfung.
- Anlagen mit trockenen Steigleitungen, in die das Löschwasser erst im Bedarfsfalle durch die Feuerwehr eingespeist wird.
- Anlagen mit Steigleitungen naß/trocken, die normalerweise wasserfrei bleiben und nur im Bedarfsfalle durch die Fernbetätigung von Armaturen mit Wasser aus dem Trinkwassernetz gefüllt werden.