Im Brand­fall muss in allen Stock­wer­ten aus­rei­chend Lösch­was­ser in Trin­k­quai­li­tät vor­han­den sein. Mit Stei­glei­tun­gen sichern Sie aus­rei­chende Ver­sor­gung im Brand­fall.

Wir pla­nen diese unter Berück­sich­ti­gung der vor­schrei­ben­den Erlasse durch die ört­li­che Bau­be­hörde und der Län­der und dimen­sio­nie­ren sie ent­ps­re­chend Ihrer Objekt­ge­ge­ben­hei­ten. Auch die gefor­derte regel­mä­ßige Was­se­rer­neue­rung berück­sich­ti­gen wir bereits in der Pla­nungs­phase ent­spre­chend der Mög­lich­kei­ten vor Ort.

Dazu gehört natür­lich auch die Erstel­lung aller rele­van­ten Pläne für das Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren und die Koor­di­na­tion und Abstim­mung des Geneh­mi­gungs­ver­fah­rens mit dem dafür zustän­di­gen Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men (WVU)

 

Die Lösch­was­ser­ver­sor­gung erfolgt durch drei unter­schied­lich betrie­bene Lei­tungs­aus­füh­run­gen:

  • Nasse Stei­glei­tun­gen
    Anla­gen mit nas­sen Stei­glei­tun­gen, die stän­dig unter Druck ste­hen und immer betriebs­be­reit sind. Sie die­nen in ers­ter Linie zur Selbst­hilfe bei der Brand­be­kämp­fung.
  • Tro­ckene Stei­glei­tun­gen
    Anla­gen mit tro­cke­nen Stei­glei­tun­gen, in die das Lösch­was­ser erst im Bedarfs­fall durch die Feu­er­wehr ein­ge­speist wird.
  • nass/​trockene Stei­glei­tung
    Anla­gen mit Stei­glei­tun­gen nass/​trocken, die nor­ma­ler­weise was­ser­frei blei­ben und nur im Bedarfs­fall durch die Fern­be­tä­ti­gung von Arma­tu­ren mit Was­ser aus dem Trink­was­ser­netz gefüllt wer­den.

Die Lösch­was­ser– und Trink­was­ser­lei­tun­gen eines Grund­stücks sol­len durch eine gemein­same Anschluß­lei­tung ver­sorgt wer­den. Bei die­ser Anschluß­art spricht man von einem Ver­bund­sys­tem. Selbst­ver­ständ­lich muss das Lösch­was­ser auch Trink­was­ser­qua­li­tät haben.

Diese gemein­same Anschluss­lei­tung, die ins Gebäude führt, ist so zu bemes­sen, daß die Trink­was­ser­ent­nahme zu kei­ner Zeit den Brand­schutz gefähr­det.
Das kann dazu füh­ren, daß bei grö­ße­ren Bau­vor­ha­ben meh­rere Ein­spei­sun­gen not­wen­dig sind. Dann muß jede Anschluß­lei­tung, die ins Gebäude führt, mit einem Zäh­ler und einem Rück­fluß­ver­hin­de­rer aus­ge­rüs­tet sein.

Wich­tig ist bei Ver­bund­an­la­gen die stän­dige Erneue­rung des Was­sers um Trin­k­qua­li­tät dau­er­haft zu gewähr­leis­ten. Daher müs­sen an den Enden der Feu­er­löschlei­tun­gen Ent­nah­me­stel­len vor­ge­se­hen wer­den, die häu­fig benutzt wer­den. Läßt sich das nicht ver­wirk­li­chen, muß eine Spül­mög­lich­keit am Roh­rende ein­ge­baut sein.

Dabei muß das drei­fa­che des Was­ser­vo­lu­mens von der Zulei­tung zur Feu­er­lösch­an­lage ein­mal wöchent­lich ent­wäs­sert wer­den (Auto­ma­ti­sche Spü­lung).

 


Ent­nah­me­ein­rich­tung
für Stei­glei­tun­gen

Ein­bau­schrank
Form B
Größe B=300 H=400 T=140mm

Auf­putz­schrank
Form C
Größe B=340 H=440 T=140mm

Schrank

  • aus ver­zink­tem Stahl­blech, RAL 3000
  • innen und aus­sen in Struk­tur pul­ver­be­schich­tet
  • nach DIN 14461 Teil2
  • mit 4 Befes­ti­gungs­lö­chern in der Rück­wand
  • mit Belüf­tungs­lö­chern im Boden

Türe

  • ein­lau­fend, mit dop­pel­ter Umkan­tung
  • Ecken ver­schweißt, 180 Grad auf­schlag­bar
  • leicht aus­wech­sel­bare Türe mit Falz
  • und nicht sich­ba­ren Scha­nie­ren
  • Feu­er­wehr­schloß DIN 14925

Aus­stat­tung nach DIN 14461 Teil 2
zur Stei­glei­tung tro­cken

  • Schlauch­an­schluß­ar­ma­tur G 2 A,
    DIN 14461 Teil 5, ein­schl. Ver­schrau­bung,
    mit Betä­ti­gungs­ein­rich­tung nach DIN 14925,
    Arma­tur aus Rot­guß, C-​​Festkupplung,
    ›Stei­glei­tung tro­cken für Feu­er­wehr‹
    Größe 74210mm, nach DIN 4066

Wir infor­mie­ren Sie gern!