Im Brandfall muss in allen Stockwerten ausreichend Löschwasser in Trinkquailität vorhanden sein. Mit Steigleitungen sichern Sie ausreichende Versorgung im Brandfall.
Wir planen diese unter Berücksichtigung der vorschreibenden Erlasse durch die örtliche Baubehörde und der Länder und dimensionieren sie entpsrechend Ihrer Objektgegebenheiten. Auch die geforderte regelmäßige Wassererneuerung berücksichtigen wir bereits in der Planungsphase entsprechend der Möglichkeiten vor Ort.
Dazu gehört natürlich auch die Erstellung aller relevanten Pläne für das Genehmigungsverfahren und die Koordination und Abstimmung des Genehmigungsverfahrens mit dem dafür zuständigen Wasserversorgungsunternehmen (WVU)
Die Löschwasserversorgung erfolgt durch drei unterschiedlich betriebene Leitungsausführungen:
- Nasse Steigleitungen
Anlagen mit nassen Steigleitungen, die ständig unter Druck stehen und immer betriebsbereit sind. Sie dienen in erster Linie zur Selbsthilfe bei der Brandbekämpfung. - Trockene Steigleitungen
Anlagen mit trockenen Steigleitungen, in die das Löschwasser erst im Bedarfsfall durch die Feuerwehr eingespeist wird.
- nass/trockene Steigleitung
Anlagen mit Steigleitungen nass/trocken, die normalerweise wasserfrei bleiben und nur im Bedarfsfall durch die Fernbetätigung von Armaturen mit Wasser aus dem Trinkwassernetz gefüllt werden.
Die Löschwasser– und Trinkwasserleitungen eines Grundstücks sollen durch eine gemeinsame Anschlußleitung versorgt werden. Bei dieser Anschlußart spricht man von einem Verbundsystem. Selbstverständlich muss das Löschwasser auch Trinkwasserqualität haben.
Diese gemeinsame Anschlussleitung, die ins Gebäude führt, ist so zu bemessen, daß die Trinkwasserentnahme zu keiner Zeit den Brandschutz gefährdet.
Das kann dazu führen, daß bei größeren Bauvorhaben mehrere Einspeisungen notwendig sind. Dann muß jede Anschlußleitung, die ins Gebäude führt, mit einem Zähler und einem Rückflußverhinderer ausgerüstet sein.
Wichtig ist bei Verbundanlagen die ständige Erneuerung des Wassers um Trinkqualität dauerhaft zu gewährleisten. Daher müssen an den Enden der Feuerlöschleitungen Entnahmestellen vorgesehen werden, die häufig benutzt werden. Läßt sich das nicht verwirklichen, muß eine Spülmöglichkeit am Rohrende eingebaut sein.
Dabei muß das dreifache des Wasservolumens von der Zuleitung zur Feuerlöschanlage einmal wöchentlich entwässert werden (Automatische Spülung).
Entnahmeeinrichtung
für Steigleitungen
Einbauschrank
Form B
Größe B=300 H=400 T=140mm
Aufputzschrank
Form C
Größe B=340 H=440 T=140mm
Schrank
- aus verzinktem Stahlblech, RAL 3000
- innen und aussen in Struktur pulverbeschichtet
- nach DIN 14461 Teil2
- mit 4 Befestigungslöchern in der Rückwand
- mit Belüftungslöchern im Boden
Türe
- einlaufend, mit doppelter Umkantung
- Ecken verschweißt, 180 Grad aufschlagbar
- leicht auswechselbare Türe mit Falz
- und nicht sichbaren Schanieren
- Feuerwehrschloß DIN 14925
Ausstattung nach DIN 14461 Teil 2
zur Steigleitung trocken
- Schlauchanschlußarmatur G 2 A,
DIN 14461 Teil 5, einschl. Verschraubung,
mit Betätigungseinrichtung nach DIN 14925,
Armatur aus Rotguß, C-Festkupplung,
›Steigleitung trocken für Feuerwehr‹
Größe 74 x 210mm, nach DIN 4066