Aufzugsschachtentrauchung
Die in den einzelnen Landesbauordnungen enthaltenen Anforderungen zur Lüftung und Rauchableitung in Aufzugsschächten, wurden in der Vergangenheit durch dauerhaft angebrachte Öffnungen erfüllt.
Durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden auch die Aufzugsschachtöffnungen als Permanentöffnung zur Disposition gestellt, da deren Verschluss durch Schachtentrauchungs– / Lüftungsanlagen einen erheblichen Beitrag zur Energieeinsparung leisten kann.