Brandschutztüren und –tore
Brandschutztüren/-tore sind selbst schließende Feuerschutzabschlüsse. Diese müssen grundsätzlich geschlossen bleiben. Sofern ein längeres Offenstehen aus betrieblichen Gründen notwendig ist, dürfen diese nur mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen offen gehalten werden.
Feststellanlagen
Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind, die Funktion von Schließmitteln für bewegliche Raumabschlüsse (wie z.B. Türen und Tore) kontrolliert unwirksam zu machen. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung und einer Energieversorgung. (Definition nach den „Richtlinien für Feststellanlagen“, Teil 1)
Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Falle eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offengehaltene Feuerschutzabschlüsse durch ihre Schließmittel selbsttätig geschlossen.